AGB’s Fotobox – Mietvertrag Partyeggs

 

Vermieter:

Partyeggs GbR

Merlinweg 15

89257 Illertissen

 

Mail:    fotobox@partyeggs.de

Tel.:     07303 957 9040

Web:   https://vintage-fotobox-mieten.de

 

 

  1. Mietgegenstand

 

Der Mietgegenstand setzt sich aus den unten stehenden Einzelpositionen zusammen. Der Preis neben den einzelnen Posten versteht sich als Wiederbeschaffungswert und ist bei Verlust/Beschädigung vom Mieter an den Vermieter innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu entrichten.

 

Fotoboxkasten

1.800 €

Stativ

350 €

Mini-PC

400 €

Kamera

400 €

Foto-Accessoires pro Stück mind.

3 €

Druckerkasten

500 €

Drucker

1.000 €

Hintergrundsystem

200 €

 

  1. Mietgebühr (unabhängig ob Vintage- oder Business-Style)

 

 

Tarif „Standard“ für 199 €

 

·         Unbegrenzte Anzahl von Digitalfotos

·         USB-Stick

·         Accessoires-Box

·         Telefonsupport

·         Anlieferung 0,50 €//km ab Illertissen

·         Auf- und Abbau mit Einweisung

 

Tarif „Premium“ für 299 €

 

·         400 Sofortausdrucke

·         Unbegrenzte Anzahl von Digitalfotos

·         USB-Stick

·         Accessoires-Box

·         Telefonsupport

·         Anlieferung 0,50 €//km ab Illertissen

·         Auf- und Abbau mit Einweisung

 

  1. Mietdauer / Lieferadresse

 

Der Vermieter stellt die Fotobox am Veranstaltungsort zur Verfügung und trägt ebenfalls Sorge für die Abholung zum vereinbarten Zeitpunkt.

Der Vermieter meldet sich wenige Tage vor Mietbeginn bei dem Mieter um kurzfristig Anlieferungszeit und Anlieferungsort, sowie Abholzeit und Abholort mit dem Mieter abzustimmen.

 

 

 

  1. Miete & Kaution

Spätestens 14 Tage nach Buchung begleicht der Mieter die erhaltene Rechnung über die vereinbarte Höhe des Mietpreises.

 

Die Kaution beträgt pauschal 300 € brutto und wird 14 Tage vor Mietbeginn fällig.

 

Ohne Kaution kann eine Vermietung nicht durchgeführt werden, der Mieter trägt die Kosten hierfür zu 100 %. Hierfür wird keine Rechnung seitens Vermieter erstellt. Der Mieter überweist diese 14 Tage vor Mietbeginn mit Verwendungszweck „Kaution Fotobox“ auf das vom Vermieter unten angegebene Konto:

 

Empfänger:    Partyeggs

IBAN:              DE30 6305 0000 0021 1385 42

BIC:                SOLADES1ULM

 

  1. Stornobedingungen bei fixer Buchung


Bei Stornierungen seitens des Kundens bzw. des Bestellers im Zeitraum zwischen dem 29. Tag vor dem vereinbarten Ankunftstag und dem Ankunftstag selbst ist dieser zur Bezahlung der folgenden Stornogebühren verpflichtet:

Bis 60 Tage vor der Feier: 70 % vom gesamten Rechnungsbetrag
59 – 30 Tage vor der Feier: 80 % vom gesamten Rechnungsbetrag
Ab 29 Tage vor der Feier ist der volle Rechnungsbetrag fällig

 

 

  1. Dokumentation

 

Der Vermieter ist berechtigt zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern.

 

  1. Geräteübernahme

 

Der Mieter hat die Mietgegenstände unmittelbar nach Empfang auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen, um auszuschließen, dass ein Schaden an den Mietgegenständen bei Lieferung an den Mieter eingetreten ist. Eventuelle Schäden sind dem Vermieter sofort schriftlich mitzuteilen.

 

  1. Geräterückgabe

 

Der Mieter ist verpflichtet, alle Mietgegenstände am Ende der Mietzeit im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Ausgenommen ist das Speichermedium (USB-Stick oder Datenträger), dieser wird mit vollständiger Zahlung des Mietpreises Eigentum des Mieters.

 

  1. Rückgabeverzug

 

Sollte die Rückgabe verspätet erfolgen, ist eine Überzuggebühr von 75,00 €/Std. zu entrichten.

 

  1. Nutzungsbedingungen

 

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Die Mietgegenstände dürfen nur zu den ihnen zugedachten Zwecken verwendet und nicht Dritten weitervermietet oder überlassen werden.

Eventuelle Schäden, Defekte oder Verluste während der Mietzeit hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung des Vermieters vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich.

 

  1. Löschung & Verwendung der Fotos

 

Die entstandenen Fotos werden bis zum Zeitpunkt der nächsten Vermietung von der Festplatte des Fotoautomaten durch den Vermieter gelöscht.

Eine Verwendung der Bilder durch den Vermieter findet NICHT statt.

 

 

  1. Änderungen & Ergänzungen

 

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

  1. Haftung des Mieters

 

Der Mieter haftet in vollem Umfang für eventuell entstandene Schäden (Beschädigung durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, Diebstahl, etc.)

Dies gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

  1. Haftung des Vermieters

 

Für die Haftung des Vermieters gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust der digitalen Daten durch einen technischen Defekt.

 

  1. Unmöglichkeit des Vermieters

 

Soweit dem Vermieter die Leistung unmöglich ist, ist der Mieter berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Mieters auf Schadensersatz auf die Höhe des Mietpreises.

 

  1. Vertragsgegenstand & Geltungsbereich

 

  1. Der Vermieter („Lizenzgeber“) wird dem Kunden („Lizenznehmer“) nach Maßgabe dieses Vertrages Software gegen Zahlung einer Vergütung („Lizenzgebühr“) zur Nutzung überlassen. Die sonstigen Rechte an der Software verbleiben vollständig beim Lizenzgeber.
  2. Die Fotoboxsoftware beinhaltet eine Webapplikation, welche die Konfiguration von Software-Parametern, das Aufnehmen von Fotos mittels einer angeschlossenen Spiegelreflexkamera, sowie das Kopieren dieser so entstandenen Fotos auf einen USB-Stick zulässt (im Folgenden bezeichnet als Hostapplikation).

Zusätzlich beinhaltet die Software eine Galerie-Webapplikation, mit welcher die zuvor aufgenommenen Bilder angezeigt und heruntergeladen werden können. Beide Webapplikationen werden auf einem Touch-Tablet, mit Microsoft Windows als Betriebssystem, ausgeführt. Die Galerie-Webapplikation kann über Endnutzgeräte angesteuert werden, falls sich diese Geräte im gleichen lokalen Netzwerk wie das Touch-Tablet befinden.

  1. Durch den Gebrauch der Software erklärt sich der Lizenznehmer mit den Bedingungen dieses Softwarelizenzvertrages einverstanden und erkennt diese ohne Einschränkung und verbindlich an. Dieser Softwarelizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Mieter (als natürliche oder juristische Person, Lizenznehmer) und Partyeggs (Lizenzgeber).

 

 

 

 

 

  1. Nutzungsrechte

 

Für die Überlassung von Nutzungsrechten an der Software gelten folgende Vereinbarungen:

 

  1. Lizenzumfang
  2. Der Lizenznehmer erhält mit der vollständigen und vorbehaltlosen Zahlung der Lizenzgebühr ein einfaches, ausschließliches Nutzungsrecht an der Software.
  3. Das Nutzungsrecht ist zeitlich beschränkt auf die Dauer der Vermietung der Software bzw. auf die Dauer der Vermietung des Gerätes, auf dem diese Software installiert ist.
  4. Bis zur vollständigen Zahlung der jeweils fälligen Vergütung ist dem Lizenznehmer der Einsatz der Software nur widerruflich gestattet.
  5. Weitergabe: Die Software darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens des Lizenzgebers weder verpachtet, verkauft, verleast noch diese einer ASP-Nutzung (application service providing) zugeführt werden.

 

  1. Dekompilierung und Programmänderungen

 

  1. Rückübersetzungen des überlassenen Programmcodes (Quell-Codes) der Software in andere Codeformen (Dekompilierung) und sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) und/oder Änderungen am Programmcode sind ausdrücklich untersagt.
  2. Übersetzung, Bearbeitung und andere Umarbeitungen der Software, sowie von Teilen davon und die Vervielfältigung der dadurch erzielten Ergebnisse sind nicht gestattet.
  3. Der Anwender ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Änderungen oder Eingriffe an der Software vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Programmfehler zu beseitigen. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust der digitalen Daten durch einen technischen Defekt.

 

  1. Sonstiges

 

  1. Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Software-Lizenzvertrages bedürfen der Schriftform.
  2. Für den Fall, dass Bestimmungen dieses Lizenzvertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Lizenzvertrages im Übrigen nicht.

 

  1. Salvatorische Klausel

 

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte davon unberührt. Der Vermieter und der Mieter verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am Nächsten kommt.